Unfall-Soforthilfe

Verkehrsunfall? Rufen Sie mich an!

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Unfallsoforthilfe

unabhängiger KFZ-Gutachter

Beschreibung

Verkehrsunfall unverschuldet? Was nun?

Als KFZ-Sachverständiger und KFZ-Gutachter hat man Tag ein Tag aus mit Unfallgeschädigten, Unfallverursachern und deren Versicherungen zu tun. Dabei beobachten wir regelmäßig, dass die Geschädigten oft nicht adäquat entschädigt werden.

Um vollumfänglich entschädigt zu werden, ist es ratsam sich im Schadenfall an Experten (KFZ-Sachverständige und Rechtsanwälte) zu wenden. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen jederzeit gerne.

Wir haben für Sie einige Punkte zusammengestellt, die Sie als Unfallgeschädigter bedenken sollten.

Es ist erstmal wichtig festzustellen:

Sie haben den Unfall nicht verschuldet! Die gegnerische Versicherung hat nun die Aufgabe Sie wirtschaftlich wieder so hinzustellen, als wäre der Schaden nicht passiert.

Rufen Sie uns an! Rund um die Uhr

Wir fahren zu Ihnen heraus und kümmern uns um alles.

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Aus diesem Grund haben Sie Anspruch auf:

  • Einen unabhängigen KFZ-Gutachter, der für Sie den Schaden vollumfänglich aufnimmt und Ihnen als erster Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht,
  • einen Anwalt der sich auf dem Rechtsgebiet auskennt und gewährleistet, dass die gegnerische Versicherung Sie korrekt entschädigt und
  • ein Ersatzfahrzeug oder Nutzenausfallentschädigung, da Sie ja ohne den Unfall ein Fahrzeug gehabt hätten.

All das steht ihnen kostenfrei zu. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und rufen Sie uns an. Ein KFZ-Gutachter der ihnen zur Seite steht lohnt sich immer.

Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden

Bei Bagatellschäden – derzeit bis 750,- € Schadenshöhe – sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kurzgutachtens vor. Wir ermitteln die Schadenshöhe schnell und erstellen Ihnen für die Abrechnung das entsprechende Kurzgutachten.

Aber beachten Sie. Einen Anspruch auf einen Anwalt haben Sie als unverschuldet Unfallgeschädigter immer, auch im Bagatellfall.

SchadenNr.: ...621

Beispiel KFZ-Gutachten 1

Unfallbilder


Situation

Nachts, am 20. März 2016 wurde einem unserer Kunden in Düren die Vorfahrt genommen. Daraufhin kam es zum Anstoß gegen die vordere linke Flanke des Fahrzeugs. Der Kunde beauftragte uns mit der Erstellung des Gutachtens. Da unseren Kunden keine Schuld traf, musste er weder die Kosten des Gutachters noch die Kosten eines Rechtsanwalts tragen.

Gleich am nächsten Tag erstellten wir das Gutachten und beauftragten unsere Partner-Anwaltskanzlei parallel mit der Schadensregulierung. Von da an musste unser Kunde nichts weiter unternehmen.

Fahrzeug

Bei dem geschädigten Fahrzeug handelte es sich um einen 320er BMW Touring (E91), Diesel, BJ 2005, Kilometerstand 86.894 mit einem Restwert vor Unfall von ca. EUR 17.550. Nach dem Unfall war das Fahrzeug EUR 8.256 Wert.

Das Fahrzeug war nicht mit Vorschäden behaftet. Es waren lediglich übliche, dem Alter des Fahrzeugs entsprechende Gebrauchsspuren vorhanden.

Ergebnis

Bei diesem KFZ-Unfall ist der Längsträger des Fahrzeugs beschädigt worden. Die gesamte Lenkung, Fahrzeugaufhängung und die halbe Frontachse muss erneuert werden. Da ist es wichtig zu wissen, dass für die Reparaturarbeiten der Motor ausgetauscht werden muss. Ferner muss das Fahrzeug auf die Richtbank.

Insgesamt beliefen sich die Reparaturarbeiten auf EUR 16.912,96!

Da die Reparaturkosten sich auf über 70% des Autowertes vor Unfall beliefen, hat der Geschädigte die Wahl sich den Autowert vor Unfall auszahlen zu lassen. Der geschädigte erhält von der Versicherung des Unfallgegners EUR 9.294,- (EUR 17.550 abzüglich Höchstgebot in der Restwertbörse i.H.v. EUR 8.256) und den Rest vom Fahrzeugaufkäufer (mindestens EUR 8.256 vom Höchstbietenden).

Darüber hinaus hatte unser Kunde einen Anspruch auf Nutzungsausfall nach SCHWACKE-Liste i.H.v. EUR 50 je Tag für höchstens 14 Tage, also in Summe EUR 700,-

In diesem Fall hat der Kunde weder für unsere, noch für die Leistungen des Rechtsanwalts bezahlen müssen.

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