unabhängiger KFZ-Gutachter
Beschreibung
Verkehrsunfall unverschuldet? Was nun?
Als KFZ-Sachverständiger und KFZ-Gutachter hat man Tag ein Tag aus mit Unfallgeschädigten, Unfallverursachern und deren Versicherungen zu tun. Dabei beobachten wir regelmäßig, dass die Geschädigten oft nicht adäquat entschädigt werden.
Um vollumfänglich entschädigt zu werden, ist es ratsam sich im Schadenfall an Experten (KFZ-Sachverständige und Rechtsanwälte) zu wenden. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen jederzeit gerne.
Wir haben für Sie einige Punkte zusammengestellt, die Sie als Unfallgeschädigter bedenken sollten.
Es ist erstmal wichtig festzustellen:
Sie haben den Unfall nicht verschuldet! Die gegnerische Versicherung hat nun die Aufgabe Sie wirtschaftlich wieder so hinzustellen, als wäre der Schaden nicht passiert.
Aus diesem Grund haben Sie Anspruch auf:
- Einen unabhängigen KFZ-Gutachter, der für Sie den Schaden vollumfänglich aufnimmt und Ihnen als erster Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht,
- einen Anwalt der sich auf dem Rechtsgebiet auskennt und gewährleistet, dass die gegnerische Versicherung Sie korrekt entschädigt und
- ein Ersatzfahrzeug oder Nutzenausfallentschädigung, da Sie ja ohne den Unfall ein Fahrzeug gehabt hätten.
All das steht ihnen kostenfrei zu. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und rufen Sie uns an. Ein KFZ-Gutachter der ihnen zur Seite steht lohnt sich immer.
Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden – derzeit bis 750,- € Schadenshöhe – sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kurzgutachtens vor. Wir ermitteln die Schadenshöhe schnell und erstellen Ihnen für die Abrechnung das entsprechende Kurzgutachten.
Aber beachten Sie. Einen Anspruch auf einen Anwalt haben Sie als unverschuldet Unfallgeschädigter immer, auch im Bagatellfall.